Stell dir vor, du baust eine Webseite, die für JEDEN zugänglich ist. Das bedeutet, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen, wie Seh- oder Gehbehinderungen, einfach zu nutzen ist.
Dafür gibt es vier einfache Grundregeln (die sogenannten WCAG-Prinzipien):
Wahrnehmbar: Inhalte müssen über verschiedene Sinne erfasst werden können (z. B. Bilder mit Textbeschreibung, Videos mit Untertiteln).
Bedienbar: Man muss die Seite mit verschiedenen Werkzeugen steuern können, z. B. nur mit der Tastatur.
Verständlich: Texte und Funktionen sind klar und einfach erklärt.
Robust: Die Seite funktioniert auf allen Geräten und mit Lesehilfen (Screenreadern).
Diese Regeln sind nicht nur Empfehlungen, sondern in Europa gesetzlich vorgeschrieben!
Die wichtigste technische Anleitung sind die internationalen WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) in der Stufe AA.
In der EU wird diese Anleitung durch die Norm EN 301 549 festgeschrieben.
In Deutschland setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fest, dass ab 2025 viele private Unternehmen (wie große Online-Shops) diese Regeln einhalten müssen.
Kurz gesagt: Eine barrierefreie Webseite ist eine faire Webseite. Die Regeln dazu sind in internationalen und europäischen Normen festgelegt
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