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Was ist Digitale Barrierefreiheit?

Stell dir vor, du baust eine Webseite, die für JEDEN zugänglich ist. Das bedeutet, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen, wie Seh- oder Gehbehinderungen, einfach zu nutzen ist.

Dafür gibt es vier einfache Grundregeln (die sogenannten WCAG-Prinzipien):

  1. Wahrnehmbar: Inhalte müssen über verschiedene Sinne erfasst werden können (z. B. Bilder mit Textbeschreibung, Videos mit Untertiteln).

  2. Bedienbar: Man muss die Seite mit verschiedenen Werkzeugen steuern können, z. B. nur mit der Tastatur.

  3. Verständlich: Texte und Funktionen sind klar und einfach erklärt.

  4. Robust: Die Seite funktioniert auf allen Geräten und mit Lesehilfen (Screenreadern).

 

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Diese Regeln sind nicht nur Empfehlungen, sondern in Europa gesetzlich vorgeschrieben!

  • Die wichtigste technische Anleitung sind die internationalen WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) in der Stufe AA.

  • In der EU wird diese Anleitung durch die Norm EN 301 549 festgeschrieben.

  • In Deutschland setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fest, dass ab 2025 viele private Unternehmen (wie große Online-Shops) diese Regeln einhalten müssen.

Kurz gesagt: Eine barrierefreie Webseite ist eine faire Webseite. Die Regeln dazu sind in internationalen und europäischen Normen festgelegt